Betriebliche Altersversorgung: Benachteiligung von Männern
Das Bundesarbeitsgericht verlangt in einer Entscheidung über die Gleichbehandlung bei der betrieblichen Altersversorgung eine Besserstellung der versicherten männlichen Arbeitnehmer, sofern diese nach bestehenden Verträgen schlechter gestellt sind als ihre weiblichen Kollegen. Das Problem: Ältere Verträge der Pensionskassen sehen ein Rentenalter bei Frauen von 60 und bei Männern von 65 Jahren vor. Geht ein männlicher Mitarbeiter beispielsweise mit 61 Jahren in Rente, so muss er für jeden Monat des vorgezogenen Ruhestandes einen nicht unbeträchtlichen Abzug bei der Betriebsrente hinnehmen. Frauen hingegen würden bei einer Beschäftigung über das 60. Lebensjahr hinaus sogar noch einen Zuschlag zur Rente erhalten.
Da die Versicherungsaufsicht eine Korrektur der Verträge zulasten der Frauen ablehnte, müssen nun die Arbeitgeber bei den benachteiligten männlichen Arbeitnehmern entsprechenden Ausgleich in Form von Zuschlägen leisten. Die Kosten für die deutsche Wirtschaft werden auf mehrere Millionen Euro geschätzt.
Urteil des BAG vom 07.09.2004
3 AZR 550/03
Pressemitteilung des BAG