Eltern, die - wohl aus steuerlichen Gründen - erhebliche Geldbeträge auf Konten ihrer minderjährigen Kinder einbezahlt haben, unterliegen keinerlei rechtlichen Beschränkungen, wenn sie das Geld später ganz oder teilweise wieder auf sich zurücküberweisen wollen.
Urteil des BGH vom 15.06.2004
XI ZR 220/03
NJW-Spezial 2005, 204