Abweichung von Flächenangaben


Abweichungen von Circa-Flächenangaben zur Nutzfläche eines Gewerbemietvertrages zulasten des Mieters führen nur dann zu einer Mietminderung, wenn bei der Minderfläche eine Toleranzgrenze von 10 Prozent überschritten wird.


Urteil des LG Mosbach
1 S 39/03
Handelsblatt vom 14.07.2004
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