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  Werbung bei RECHTplus AGBs 




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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung bei RECHTplus.de

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Einblendung von Werbung auf den Web-Seiten und den Newslettern des Rechtsportals RECHTplus.de in Form von Bannern, Sponsoring, PopUp und Text.

Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung seitens JUCOM wirksam.

2. Vertragsschluss

Vertragspartner der werbenden Unternehmen oder Agenturen, nachfolgend Kunde genannt, ist die JUCOM Medien & Marketing GmbH mit Sitz in Fürth/Bay., nachfolgend JUCOM genannt.

Durch Werbeagenturen oder sonstige Dritte vermittelte Aufträge schliesst JUCOM nur für namentlich benannte Werbekunden ab.

Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

3. Rechte und Pflichten von JUCOM

JUCOM wird die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine andere als die in der Auftragsbestätigung genannte Positionierung bzw. Werbeform.

Die Einblendung von Werbung umfasst nicht die Erstellung der Werbematerialien (Grafik, Text). Die Produktion von Werbematerial kann von JUCOM als individuell vereinbarte, gesondert vergütete Leistung erbracht werden.

Der Kunde erhält von JUCOM die Zugangsdaten für das Online-Reporting der aktuellen Kampagnendaten (Ad-Impressions, Ad-Clicks, CTR).

Erfolgt die Vergütung auf "TKP" oder "Pay-per-Click"-Basis, sind hierfür ausschließlich die Daten des Ad-Server-Systems von RECHTplus ausschlaggebend. Sollten aus technischen Gründen Aufrufe von Robots nicht gefiltert werden können, und werden aus diesem Grund signifikant überhöhte Zugriffszahlen verursacht, werden diese Daten (Tages-Daten) nicht in die Vergütungs-Abrechnung einbezogen.

Werbeeinblendungen können als solche, beispielsweise durch das Wort "Anzeige" kenntlich gemacht werden.

JUCOM ist berechtigt, Werbematerialien abzulehnen, wenn diese nicht den üblichen Qualitätsmaßstäben (inhaltlich oder grafisch) genügen oder wenn rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen. Der Kunde kann in diesem Fall Ersatzdaten übermitteln. JUCOM kann Kampagnen unterbrechen oder zeitlich verschieben, wenn Werbematerialien abgelehnt werden, bzw. die Werbedaten nicht rechtzeitig (drei Werktage vor Kampagnenstart) bei JUCOM eintreffen oder wenn technische Umstände den vereinbarten Kampagnenverlauf verhindern. JUCOM ist berechtigt, die übermittelten Daten, sowie alle Daten die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, zu speichern und zu archivieren (Datensicherung).

JUCOM behält sich das Recht vor, Aufträge nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. JUCOM steht das Recht auf außerordentliche Kündigung zu, falls nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die zur Ablehnung des Vertrages berechtigt hätten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit kann JUCOM sämtliche Kampagnen dieses Kunden bis zum Zahlungseingang unterbrechen und ggf. Vorauszahlung verlangen. Werden darüberhinaus Umstände bekannt, die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden schliessen lassen, ist JUCOM berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

Um den geplanten Kapagnenstart zu gewährleisten, stellt der Kunde alle für die Werbeeinblendung notwendigen Materialien und Informationen vollständig und fehlerfrei spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart zur Verfügung. Der Kunde hat die Rechtmäßigkeit der Werbeeinblendung geprüft und versichert, dass die übermittelten Materialien für den vereinbarten Zweck geeignet sind.

Der Kunde hat Werbeeinblendungen bei Kampagnenstart zu prüfen und ggf. auftretende Fehler unverzüglich zu rügen. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Kampagnenstart keine Mängelrüge, gilt die Kampagne als abgenommen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle von JUCOM zur Verfügung gestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln sowie die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Verpflichtung seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.

Der Kunde sichert zu, dass die übermittelten Daten für den vereinbarten Zweck verwendet werden können und nicht gegen Straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstossen oder Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde versichert, über die zur Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahmen notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen und räumt in diesem Zusammenhang JUCOM dieses Nutzungsrecht für die Dauer der Werbemaßnahme ein.

Der Kunde stellt JUCOM von Ansprüchen Dritter frei, die durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz 4 seitens des Kunden entstehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung, die dem Kunden von JUCOM genannten Preise, die sich nach den jeweils aktuellen Preisangaben und Mediadaten richten. Diese sind unter http://www.rechtplus.de/werbung online abrufbar oder können schriftlich angefordert werden. JUCOM behält sich das Recht vor, Preisänderngen vorzunehmen. Für laufende Verträge wirkt sich die Preisänderung nur auf langfristige Verträge mit einer vorraussichtlichen Laufzeit ab 3 Monaten aus und wird 30 Tage nach Zustellung der Änderungsmitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen hat der Kunden das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zu kündigen. Nach dieser Frist gilt die Preisänderung als angenommen.

Alle ganannten Preise sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Rechnungsbeträge werden mit Kampagnenstart fällig. Bei Bezahlung des gesamten Rechnungbetrages vor dem Kampagnenstart gewährt JUCOM 3% Sonderrabat auf den Netto-Rechnungsbetrag.

6. Gewährleistung und Haftung

Bei Mängeln der Werbeeinblendungen wird JUCOM zunächst Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferungen leisten. Ist dies nicht möglich, kann eine Minderung oder Vetragsstornierung vereinbart werden. Änderungen der View-Impressions pro Zeiteinheit aufgrund von geändertem Nutzerverhalten gilt nicht als Mangel.

Zur Wahrung des Gewährleitungsanspruchs hat der Kunde Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Sollte die Erfüllung der vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder technischen Behinderungen nicht möglich sein, ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Ist ein Ende der Behinderung nicht abzusehen, ist jede Partei berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

Soweit nicht die Haupleitungspflichten von JUCOM verletzt werden, haftet JUCOM nur, wenn JUCOM oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung bei Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden sowie "entgangenem Gewinn" ist auf die Gesamtvergütung der entsprechenden Kampagne begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln verjähren ein Jahr nach Kenntnis bzw. nach vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels.

7. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz der JUCOM Medien & Marketing GmbH.

Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam. Die unwirksame Bestimung wird im beiderseitigen Einvernehmen durch eine neue Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.




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