Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung
bei RECHTplus.de
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die
Einblendung von Werbung auf den Web-Seiten und den Newslettern des Rechtsportals
RECHTplus.de in Form von Bannern, Sponsoring, PopUp und Text.
Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
werden nur mit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung
seitens JUCOM wirksam.
2. Vertragsschluss
Vertragspartner der werbenden Unternehmen oder Agenturen,
nachfolgend Kunde genannt, ist die JUCOM Medien & Marketing GmbH
mit Sitz in Fürth/Bay., nachfolgend JUCOM genannt.
Durch Werbeagenturen oder sonstige Dritte vermittelte
Aufträge schliesst JUCOM nur für namentlich benannte Werbekunden
ab.
Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung
der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
3. Rechte und Pflichten von JUCOM
JUCOM wird die in der Auftragsbestätigung genannten
Leistungen erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine andere
als die in der Auftragsbestätigung genannte Positionierung bzw.
Werbeform.
Die Einblendung von Werbung umfasst nicht die Erstellung
der Werbematerialien (Grafik, Text). Die Produktion von Werbematerial
kann von JUCOM als individuell vereinbarte, gesondert vergütete
Leistung erbracht werden.
Der Kunde erhält von JUCOM die Zugangsdaten für
das Online-Reporting der aktuellen Kampagnendaten (Ad-Impressions, Ad-Clicks,
CTR).
Erfolgt die Vergütung auf "TKP" oder
"Pay-per-Click"-Basis, sind hierfür ausschließlich
die Daten des Ad-Server-Systems von RECHTplus ausschlaggebend. Sollten aus technischen Gründen Aufrufe von Robots nicht gefiltert werden können, und werden aus diesem Grund signifikant überhöhte Zugriffszahlen verursacht, werden diese Daten (Tages-Daten) nicht in die Vergütungs-Abrechnung einbezogen.
Werbeeinblendungen können als solche, beispielsweise
durch das Wort "Anzeige" kenntlich gemacht werden.
JUCOM ist berechtigt, Werbematerialien abzulehnen,
wenn diese nicht den üblichen Qualitätsmaßstäben
(inhaltlich oder grafisch) genügen oder wenn rechtliche Bedenken
gegen die Veröffentlichung bestehen. Der Kunde kann in diesem Fall
Ersatzdaten übermitteln. JUCOM kann Kampagnen unterbrechen oder
zeitlich verschieben, wenn Werbematerialien abgelehnt werden, bzw. die
Werbedaten nicht rechtzeitig (drei Werktage vor Kampagnenstart) bei
JUCOM eintreffen oder wenn technische Umstände den vereinbarten
Kampagnenverlauf verhindern. JUCOM ist berechtigt, die übermittelten
Daten, sowie alle Daten die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen
benötigt werden, zu speichern und zu archivieren (Datensicherung).
JUCOM behält sich das Recht vor, Aufträge
nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. JUCOM steht das Recht
auf außerordentliche Kündigung zu, falls nach Vertragsschluss
Umstände bekannt werden, die zur Ablehnung des Vertrages berechtigt
hätten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen
nach Fälligkeit kann JUCOM sämtliche Kampagnen dieses Kunden
bis zum Zahlungseingang unterbrechen und ggf. Vorauszahlung verlangen.
Werden darüberhinaus Umstände bekannt, die auf eine Zahlungsunfähigkeit
des Kunden schliessen lassen, ist JUCOM berechtigt den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
Um den geplanten Kapagnenstart zu gewährleisten,
stellt der Kunde alle für die Werbeeinblendung notwendigen Materialien
und Informationen vollständig und fehlerfrei spätestens 3
Werktage vor Kampagnenstart zur Verfügung. Der Kunde hat die Rechtmäßigkeit
der Werbeeinblendung geprüft und versichert, dass die übermittelten
Materialien für den vereinbarten Zweck geeignet sind.
Der Kunde hat Werbeeinblendungen bei Kampagnenstart
zu prüfen und ggf. auftretende Fehler unverzüglich zu rügen.
Erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Kampagnenstart keine Mängelrüge,
gilt die Kampagne als abgenommen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle von JUCOM zur Verfügung
gestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln sowie die anwendbaren
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Verpflichtung
seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.
Der Kunde sichert zu, dass die übermittelten
Daten für den vereinbarten Zweck verwendet werden können und
nicht gegen Straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstossen
oder Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde versichert, über die zur Durchführung
der vereinbarten Werbemaßnahmen notwendigen Nutzungsrechte zu
verfügen und räumt in diesem Zusammenhang JUCOM dieses Nutzungsrecht
für die Dauer der Werbemaßnahme ein.
Der Kunde stellt JUCOM von Ansprüchen Dritter
frei, die durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz
4 seitens des Kunden entstehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die in der Auftragsbestätigung,
die dem Kunden von JUCOM genannten Preise, die sich nach den jeweils
aktuellen Preisangaben und Mediadaten richten. Diese sind unter http://www.rechtplus.de/werbung
online abrufbar oder können schriftlich angefordert werden. JUCOM
behält sich das Recht vor, Preisänderngen vorzunehmen. Für
laufende Verträge wirkt sich die Preisänderung nur auf langfristige
Verträge mit einer vorraussichtlichen Laufzeit ab 3 Monaten aus
und wird 30 Tage nach Zustellung der Änderungsmitteilung wirksam.
Bei Preiserhöhungen hat der Kunden das Recht, den Vertrag innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zu
kündigen. Nach dieser Frist gilt die Preisänderung als angenommen.
Alle ganannten Preise sind Netto-Beträge und
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsbeträge werden mit Kampagnenstart
fällig. Bei Bezahlung des gesamten Rechnungbetrages vor dem Kampagnenstart
gewährt JUCOM 3% Sonderrabat auf den Netto-Rechnungsbetrag.
6. Gewährleistung und Haftung
Bei Mängeln der Werbeeinblendungen wird JUCOM
zunächst Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferungen leisten.
Ist dies nicht möglich, kann eine Minderung oder Vetragsstornierung
vereinbart werden. Änderungen der View-Impressions pro Zeiteinheit
aufgrund von geändertem Nutzerverhalten gilt nicht als Mangel.
Zur Wahrung des Gewährleitungsanspruchs hat der
Kunde Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen.
Sollte die Erfüllung der vereinbarten Leistungen
aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder technischen Behinderungen
nicht möglich sein, ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung
um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Ist ein Ende der Behinderung
nicht abzusehen, ist jede Partei berechtigt, vom noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages zurückzutreten.
Soweit nicht die Haupleitungspflichten von JUCOM verletzt
werden, haftet JUCOM nur, wenn JUCOM oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung
bei Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden sowie "entgangenem
Gewinn" ist auf die Gesamtvergütung der entsprechenden Kampagne
begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln
verjähren ein Jahr nach Kenntnis bzw. nach vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels.
7. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz der JUCOM Medien & Marketing
GmbH.
Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen, insbesondere dieser Klausel, bedürfen
der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam. Die unwirksame
Bestimung wird im beiderseitigen Einvernehmen durch eine neue Bestimmung
ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.